Archiv für März, 2012

Teilnahmebedingungen

immobilien-versteigerung.jpgAn einer Versteigerung oder auch Zwangsversteigerung darf jede Person teilnehmen, welche das 18. Lebensjahr vollendet hat und im Sinne des BGB geschäftsfähig ist. Für das Mitbieten gelten weitere Regelungen. Um ein Gebot abgeben zu können, müssen Sie im Besitz eines Personalausweises oder eines Reisepasses sein. Teilnehmen und Mitbieten dürfen auch internationale Bürger, da es in der Bundesrepublik Deutschland keinen eingeschränkten Grundstücks- und Immobilienerwerb gibt. Des Weiteren ist es Ihnen auch möglich, als Stellvertreter zu bieten. Sie benötigen lediglich eine notarielle Bietvollmacht. Diese wird als Einverständniserklärung beim Bieten anerkannt. Sind Sie zu zweit und möchten gemeinsam mit einer anderen Person eine Immobilie ersteigern, so müssen Sie vor Abgabe des Gebotes dem Rechtspfleger mitteilen, dass es sich bei Ihren Geboten um eine gemeinsame Ersteigerung handelt. Erhalten Sie daraufhin den Zuschlag, stehen auch ...